Scheiben beleuchten

  • Moin,


    wir wollen bei uns auf Arbeit bei einem VW T5 (Bestattungsfahrzeug) die hinteren Scheiben (Seite und Heck) von innen dezent mit LED beleuchten damit die Werbung nachts besser zu sehen ist. Die Scheiben sind von innen mit blickdichten Gardinen zu und der Zwischenraum zwischen Fenster und Gardine soll dezent beleuchtet werden.
    Nun meine Frage, da wir bisher nix gefunden haben: ist das überhaupt gestattet oder könnten wir damit Ärger bekommen?
    Danke für Eure Hilfe,


    Gruß Matze

  • Hi,
    Leuchtreklame am Fahrzeug ist erstmal grundsätzlich verboten.
    Als Beleuchtung am fahrzeug sind nur Leuchtmittel mit entsprechender Zulassung genehmigt bzw genehmigungsfähig.
    Ich habe mal gelernt, daß die Innenbeleuchtung keine Wirkung nach außen haben darf. Ausnahme besteht für stehende Autos bei Ausstiegsbeleuchtung mit Zulassung.
    Bei Werbung gibt es noch das zusätzliche Problem der Ablenkung der Fahrer der anderen Fahrzeuge.
    Einiges steht auch auf dieser Seite vom TÜV bzw in der STVZO §50ff
    Grüße, Thorsten

    Einmal editiert, zuletzt von Thorsten ()

  • so denn ich melde mich auch mal.


    wie alex aka.Speed schon sagt die LKW´s leuchten wie weihnachtsbäume manche.


    meiner wird so nicht aus sehen da das chevroletzeichen nicht da ist *grummel*


    bin auch von der idee nicht so begeistert, kann mich gern mal in den neuen Kreisen umhören die ich so habe.



    PS: schreibe dir dann eine sms oder in fratzenbuch.

  • Im allgemeinen darf man hier zu Lande ja eh nichts machen, deshalb erledigen sich so Sachen ja immer recht schnell....

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