Blinker als Standlicht

  • Zitat

    Original von Daewoo
    na dann, aber schon kompizioert alles, nur wegen solchen kleinen lichtern.
    aber wusste garnicht, das es sowas sogar gibt,naja habe ja auch nicht so eine ahnung von tuning. :smt103


    Dann überrasche ich dich mal:


    http://cgi.ebay.de/Blitzlicht-…ZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem


    Stroboskop-Standlichter. Auch so ein Schnickschnack..

  • aber das echt prollig. würd ich bei mir nich verbauen

  • uhi, da sieht ja aus.weiß auch nicht ob ich sowas verbauen würde, ich bleibe bei meiner standartausführung.

  • mmh ich fahre schon sehr lange mit die blinkerstandlichter rum. und das auch öftteren kontrollen durch die polizei. Sonst hätten sie dann gesagt oder sogar auffallen müssen, das dich blinkerstandlicht besitze.


    z.b. gibs leute sie fahren mit voll ausgestattene autos mit all möglichen tuningteilen, sowie mein kumpel der an 3er gti golf fährt. bei ihm wurde so oft aufgehalten, weil er ein auffallendes fahrzeug besitzt! die kontrolleure schauen im kfz-schein nach und nach nicht eingetragene teilen zu überprüfen! mmh er hatte alles eingetragen und ihm wurde die weiterfahrt gewährt!


    mmh einmal fuhr ich mit meinem kumpel ihm hinterher, als plötzlich eine kontrolle und nahm ihn raus. währenddessen dufte ich ohne eine kontrolle zu machen zu müssen, fuhr ich weiter, drotzt das ich die blinkerstandlicht bei nachts angehabt hatte!


    mmh warum haben mich nicht aufgehalten und eine kontrolle bezwungen?


    zitat : man hats blinkerstandlicht eingebaut und wird erwischt oder auch nicht. wer keinen blinkerstandlicht besitzt darf ja weiterfahren...

    Einmal editiert, zuletzt von aveo_g ()

  • OT


    aveo g, sieh dir den Thread mal bitte an. klick hier


    Soll kein Angriff sein, aber ich hab von deinem Post grad mal die Hälfte lesen können ohne zu raten was du meinst.


    /OT

  • Kurz und knapp: Durch die "Standlichtblinker" erlischt die ABE; kann bei einem Unfall böse werden, denn grundsätzlich gilt: Keine ABE, kein Versicherungsschutz... :!:

  • Grundsätzlich gilt, daß die Standlichter im Blinker nachgerüstet werden dürfen, jedoch müssen sie eine separate Lichtkammer und eine extra Glühlampe haben und eben am Standlicht angeschlossen sein. Dann ist das machbar.

  • aber dann ist auch nur eine weiße Glühlampe als Standlicht erlaubt. Die Geschichte mit dem kombinierten Stand-/Blinklicht gab es mal bei Citroen Berlingo/Peugeot Partner in der ersten Baureihe.


    Diese Tuningteile für z.B. Golf 2 gibt es ja auch mit integriertem Standlicht, ist aber nur in Verbindung mit weißer Birne erlaubt.


    P.S.: Habe vor 5 Jahren den Umbau gemacht als es noch keine Standlichtmodule bei ibäh gab; mit Zweiphasenbirnen und angepassten Sockeln. Habe bisher noch nie Probleme gehabt, für den TÜV wird alles immer rückgerüstet :lol:

  • Aber eine 2-Faden-Lampe beinhaltet ja, daß es eben keine 2 getrennten Lichtkammern sind.

  • beim Berlingo waren es zwei Lichtkammern,


    bei der Tuning-Lösung für den IIer Golf m.W. auch (2. Fassung für Glassockellampe mit getrennter Kammer),


    bei mir ist es illegal :mrgreen:

  • jupp, beim Golf 2 mit GL-Stoßstangen gibt es Blinker mit separater Standlicht-Kammer.

  • hab vllt was für euch :)


    Was sagt die StvO zum US-Standlicht ?


    Die StVO genehmigt bis zu 6 Standlichtquellen an der Front eines PKW bzw. LKW.
    Die Eintragung und Abnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen beispielsweise dem TÜV,
    kann Aufgrund einer Einzelabnahme nach §19 oder §21 erfolgen, jedoch kann diese nicht garantiert werden.
    Da die Eintragung nicht garantiert werden kann, handelt es sich um einen Tuning / Show / Motorsportartikel ohne Zulassung und darf im Bereich der StVO nicht verwendet werden.



  • ... sofern man es eben nicht nach 19.2 oder 21 einträgt... ;)
    19.2 = Teilegutachten für Golf, Teil soll aber am Chevy ran.
    21 = kein Teilegutachten, nur eine Kennzeichnung auf dem Teil.


    Egal wie du das umgebaute und mit nur 1 Lichtquelle für Blink- und Standlicht versehene Teil eintragen lassen willst: Es geht hier nix !
    Erstens hat es keine Kennzeichnung für Standlichter und zweitens müßte für diese kennzeichnung ein Teilegutachten bei einem Lichttechnischen Institut gemacht werden mit dessen positivem Ausgang. Was nicht möglich ist bei nur 1 Lichtquelle.

    Einmal editiert, zuletzt von Dagobert_Berlin ()

  • Hallo, Hatte soeben vor 2 wochen meinem Aveo TÜV gemacht, hab echt meinem Blinkerstandlicht so gellassen wie es gerade so ist! Fuhr zum TÜV und der hatte nichts bemängelt...!


    TÜV segen bekommen!


    Woran sollte da schon Illegal sein... ???


    Ps: ich fahre schon sehr lange also gut 2J. mit diesem System.

    Einmal editiert, zuletzt von aveo_g ()

  • na entweder er hat n nachbarn der das macht oder war grad in den staaten beim tüv...und da wäre au klar das da niemand was dagegen hat :smt081

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