Hallo zusammen,
kurze Frage,
hat der Kalos (Bj. 12.05) serienmäßig einen integrierten "toten Winkel Spiegel" auf der Fahrerseite?
Danke für eine Antwort
Hallo zusammen,
kurze Frage,
hat der Kalos (Bj. 12.05) serienmäßig einen integrierten "toten Winkel Spiegel" auf der Fahrerseite?
Danke für eine Antwort
ZitatOriginal von holdi333
Hallo zusammen,
kurze Frage,
hat der Kalos (Bj. 12.05) serienmäßig einen integrierten "toten Winkel Spiegel" auf der Fahrerseite?
Danke für eine Antwort
Du meinst einen Asphärischen Spiegel, wo 1/3 des Spiegels für den toten Winkel da ist. Oder?
Also unserer Kalos BJ 06 hat keinen... und das ist das Topmodell...
Hallo,
wenn in den Aussenspiegel so ein englischer Text steht, sind das die Weitwinkelspiegel. Mein Nubira hat das links und rechts. Vergleicht mal die Ansicht durch den Innenspiegel und den Aussenspiegel. In den Aussenspiegel ist alles kleiner. Gruss Bernd
Hallo Sandmann,
ja, einen solchen Spiegel meine ich.
Mein Nubira Bj 07 hat diesen Spiegel.
mein opel hat extra nen bereich für den toten winkel, da ist dann am linken rand alles gequetscht, der rest ist normal.
der kalos hat sowas nicht, jedenfalls nicht der von 2005.
Hallo, durch die komplette asphärische Bauform sind die Objekte weiter weg. Die Spiegel mit dem Strich im äußeren Drittel, sind im großen Teil normal. In dem dtittel sind die Objekte auch kleiner. Gruss Bernd
"Objects in the Mirror are closer than they appear" Den Satz hatte ich schon beim Nex stehen und nun auf beiden Spiegeln.
ZitatOriginal von Berny
"Objects in the Mirror are closer than they appear" Den Satz hatte ich schon beim Nex stehen und nun auf beiden Spiegeln.
Na siehste, da haben wirs doch. Hab ich beim TS auch in beiden Spiegeln.
ZitatOriginal von Berny
"Objects in the Mirror are closer than they appear" Den Satz hatte ich schon beim Nex stehen und nun auf beiden Spiegeln.
Ist aber nicht für den toten Winkel, soweit ich weiss.
Nein, übersetzt heißt es das die Sachen im Spiegel näher erscheinen als sie wirklich seind.
Ich habe zwar keinen Kalos, aber da es schon um den toter-Winkel-Spiegel geht:
Ich habe einen kleinen runden tw-Spiegel an der Fahrerseite. Bei der Hauptuntersuchung wurde es als Mangel aufgelistet und zwar als nicht eingetragenes Anbauteil.
Nun mache ich mir deswegen keine Sorgen, oder ähnliches, weil man ihn im Zweifelsfall bei einer Bullenkontrolle abnehmen kann, aber ich finde das schon armselig, dass so etwas, was offensichtlich zur Gefahrenbeseitigung dient, bemängelt wird.
Bestimmt hat keiner von euch so einen Spiegel dran, gell?
ZitatOriginal von AutoTroll
Ich habe zwar keinen Kalos, aber da es schon um den toter-Winkel-Spiegel geht:
Ich habe einen kleinen runden tw-Spiegel an der Fahrerseite. Bei der Hauptuntersuchung wurde es als Mangel aufgelistet und zwar als nicht eingetragenes Anbauteil.
Hat der Prüfer irgendwas geraucht??
Ist wirklich so, daß diese Spiegel keine Zulassung haben, und streng genommen verliert das Auto seine Betriebserlaubnis sofern sich dieser an der linken Seite befindet !
Das ist aber nur bei den nachträglich aufgeklebten "Tote-Winkel"-Spiegel so. Und wie gesagt auch nur am linken Spiegel.
Ok, wusst ich nicht... Trotzdem:
Was für ein Krampf
Ja es könnte ja abfallen und nen LKW aus der Bahn werfen und somit nen Massenverkehrsunfall auslösen.
Nein, es verkleinert das reguläre Sichtfeld im Spiegel und die daraus entstehende reguläre Spiegelfläche ist zu klein. Darum geht es
Jup. Es hat schon seinen Grund, warum der Spiegel so groß ist(und wohl noch größer werden soll, zumindest nach EU...)
Durch den aufgeklebten Spiegel verkleinert sich das Sichtfeld nach hinten und man könnte jemanden übersehen (Motorrad z.B.). Deswegen ist das Ding nicht zulässig, auch wenns eigentlich Sicherheit bringen soll.
Eben, es geht dabei nicht um die Zulassung des aufgeklebten Teils, sondern um verkleinerte Nutzfläche des eigentlichen Spiegels.
Aber das Thema hatten wir ja schon: (3.Seite, 5.Post von oben, ff.) Rechtliches: Scheibentönung + Folien + Aufkleber
ZitatAlles anzeigenAlso bei den modernen Kraftfahrzeugen ist die EG-Typgenehmigung vorgeschrieben.
Diese schließt auch die Prüfung der Rückspiegel mit ein.
Ihr könnt dieses an der Kennzeichnung der Spiegel durch ein
"E"-Prüfzeichen im Kreis oder im Rechteck in Verbindung mit einer Nummer,
erkennen.
Diese Spiegel werden u.a. am Fahrzeug geprüft und ergeben ein Sichtfeld.
Dieses wiederum, ist in den EG-Vorschriften als Mindestsichtfeld gefordert.
Rückspiegel und damit verbundene Sichtfelder sind nach bestimmten
EG-Richtlinien (RL 2003/97/EG) zu prüfen.
Jegliche Veränderungen an diesen Spiegeln, durch Aufkleber, durch
Anbringung
sogenannter "Überholspiegel" bzw. Toterwinkelspiegel oder auch der
Austausch
der Spiegelgläser gegen solche mit anderem Radius, ist unzulässig.
Bei Kraftfahrzeugen mit serienmäßigen Schriftzügen, die übrigens die
Hersteller vor Regressansprüchen in Amerika schützen sollen, könnt und
müsst Ihr davon ausgehen, dass diese Spiegel mit der Schrift geprüft
wurden
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