Tuning FAQ?

  • Der Stil in dem du schreibst ist Klasse. Weiter so.

  • Danke Oli =]




    Ghostwriter? :smt116 Ja, hat meine Lehrerin bei meiner 20 1/2 Seitigen Pädagogik-LK-Klausur auch gesagt xD hahaha

  • Ich hab da noch ein paar Anmerkungen, vielleicht magst Du die noch mit integrieren.


    Chip-Tuning:
    Seriöse Angebote erkennt man am ehesten an folgenden Punkten:
    1. versprochener Leistungszuwachs: Saugbenziner bis 10%, TDI 15% bis 20%
    2. Messung auf einem Rollenprüfstand wird angeboten
    3. der Preis (wie schon gesagt ab 350 aufwärts)
    4. Man muß in eine Werkstatt fahren oder das Steuergerät einschicken
    5. Das Angebot kommt von einem namhaften Hersteller


    Sportluftfilter:
    Die K&N-Matte rechnet sich insofern, als daß die ncih alle 15tkm gewechselt werden muß sondern nur mit dem originalen Pflegemittel behandelt wird.


    Lampen:
    Generell sollten Lampen großer Hersteller (Osram, Philips...) bevorzugt werden, auch wenn der Preis etwas höher ist. Zu empfehlen wären hier +50%/+80% Lampen, steht auf der Packung. Diese bieten eine höhere Leuchtkraft bei weiterhin guter Fahrbahnausleuchtung und nicht allzu hohem Blauanteil, sonst wirds dunkel bei Nässe.


    /edit: Die Idee zu dieser FAQ find ich super!

    Einmal editiert, zuletzt von Wuermchen ()

  • Danke! =]


    Für den Lob und für die Anregungen!



    Wie gesagt, das was ich jetzt verfasse ist die V1.0
    Dem folgt noch eine Überarbeitung, Fehlerlesen und eine Vervollständigung durch solche Infos, wie Wuermchen jetzt gepostet hat.



    Bitte noch mehr Anmerkungen machen! Kritik auch willkommen, habt euch nicht so :D

  • Zitat

    Original von AutoTroll
    Dago, du hast es schon mal gepostet, ich finde es nur gerade nicht wieder..


    Kannst du dich kurz zum Thema "Fahrwerk" äußern? Ganz kurz nur. Wie ist die maximale Bodenhaftung zu erreichen, wie tief darf man es haben (neue Gesetzlage, etc) und was ist dabei zu beachten, etc..


    Du meinst nicht -haftung sondern -freiheit. Mindestbodenfreiheit. Für deine Haftung sind deine Reifen und Dämpfer zuständig ;)
    Alles zum Thema Mindestbodenfreiheit gibt es hier: Mindestbodenfreiheit
    und hier: TÜV Know-How



    Zitat

    Zum Thema "Seitenschweller" bräuchte ich ebenfalls was. Neuerdings sind die Dinger nicht mehr eintragungspflichtig, aber unter was für Bedingungen usw..


    Sie sollen wohl angeblich (hat ich nur mal gehört, kann ich keine Garantie für übernehmen !) als seitliche Zierleisten angesehen werden. Und da Zierleisten eintragungsfrei sind... Aber dennoch gilt hier auch: Es muß richtig montiert sein und die Mindestbodenfreiheit von 80mm muß gegeben sein.




    Zitat

    Kleines Update. Bitte korrigieren was falsch ist:


    Aber gern doch :)




    Zitat


    ...Chip-Tuning ...




    TÜV: Chiptuning als solches ist eintragungsfrei.


    Falsch. Chips sind generell nach §21 Eintragungspflichtig ! Wenn man nicht beim namhaften Tuner kauft, gibt es keinerlei Unterlagen dazu. Das führt dazu, daß zur Abnahme ein Abgasgutachten gemacht werden muß, was sehr teuer und umständlich werden kann.




    Dabei muß man unterscheiden zwischen ABE und EG-ABE. Auspüffe mit EG-ABE machen den Wagen nicht lauter, verändern nur den Sound, wenn überhaupt; die mit ABE verändern auch den Sound, machen aber in gewissen Drehzahlbereichen auch lauter.
    Die mit Teilegutachten sind die "Brüller".

  • Mh, danke.



    Nein, ich meinte eigentlich die Bodenhaftung, würde keinen Sinn machen die maximale Bodenfreiheit herzustellen. Mindestbodenfreiheit ist aber auch natürlich ein Thema.


    Dass Chiptuning eintragungspflichtig sei wusste ich nicht. Jedenfalls geben die Säcke von ebay das nicht an und die Namenhaften haben wahrscheinlich alle Tüvler im Nebenzimmer.


    Gut, wird später korrigiert.

  • Bei gewissen Verdachtsmomenten läßt eine Versicherung im Schadensfall auch mal das Steuergerät einschicken, wo es auf evtl. Chip gecheckt wird. Wenn sich dann herausstellt, daß das Steuergerät einen Chip beinhaltet der nicht eingetragen ist, zahlt die Versicherung nicht ! (verlorene BE)

  • Und beim Sportluftfilter ist was drin: Sportauspuff + Sportluftfilter = Erlöschen der BE, keine Eintragung beider Teile zusammen mehr möglich. Angeblich sollen auch alle älteren Eintragungen dieser Art ihre Gültigkeit verlieren. :smt013

  • Soweit ich mich erinnere war das doch mit Sportauspuff und Fächerkrümmer auch. Jedes für sich nicht eintragungspflichtig, sofern ABE etc, aber beides zusammen schon, da dann erst reale Leistungssteigerung.

  • @fruit
    richtig, aber dennoch eintragungsFÄHIG


    Thorsten
    wird nicht mehr eingetragen, weil es den Prüfern ans Herz gelegt wurde, dieses nicht mehr zu tun. Es muss sich aber kein Prüfer dran halten.
    Alte EIntragungen behalten Gültigkeit (Bestandsschutz).

  • Was ich bei den Filtern bemerkt habe ist, daß da jetzt überall drin steht "nur in Verbindung mit serienmäßiger Auspuffanlage". Und bei unserem Sportauspuff steht in der ABE "nur in Verbindung mit serienmäßigem Ansaugsystem". Also verlieren die Gutachten ihre Gültigkeit, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt wurden. Laut meinem TÜVer ists nur noch mit nem neuen Geräuschgutachten machbar, wenn sich die Lautstärke in allen Bereichen um maximal 5dB erhöht. Und das dürfte etwas teuer sein.
    Betrifft also anscheinend nur Gutachten, die nach 01.01.2006 erstellt wurden. Anscheinend behalten die Eintragungen, die vorher mit den alten, jetzt ungültigen Gutachten erstellt wurden, ihre Gültigkeit.

  • Alles soweit korrekt, Thorsten, bis auf die 5 ... Es sind 3dB, die der Wagen lauter werden darf (vorausgesetzt er ist vor dem 1.1.1998 erstmals in Deutschland zugelassen worden). Dann kommt noch eine Meßtoleranz-Abweichungs-Ungenauigkeits-Verschleiß-Toleranz hinzu, die aber erst nach der TÜV-Abnahme eintreten darf.

  • Zitat

    Dann kommt noch eine Meßtoleranz-Abweichungs-Ungenauigkeits-Verschleiß-Toleranz hinzu,


    ähhmmmm Onkel Googlebert,bitte nochmal genauer...das versteh ich nicht :smt017 :smt047 :smt043

  • Na, wenn du zum TÜV fährst um die Abnahme machen zu lassen, darf der Wagen nur max. 3dB lauter sein als Serie (bei Bj. -1998; bei 1998- darf er garnicht lauter sein).
    Bist du durch und alles ist eingetragen und man hält dich auf dem Heinweg an und macht eine Geräuschmessung, darf er max. 5dB lauter sein als Serie.
    So ist es richtig ausgedrückt.

  • 3db ist eine zweifache Verstärkung. 4db ist glaub ich eine dreifache und 6db eine vierfache. 10db ist eine zehnfache auf jeden Fall.

  • Das wird aber bei 50km/h im x.Gang und bei halber Nenndrehzahl, wenn max. Drehzahl über 6000 liegt, gemessen. Ansonsten, wenn max. bis 6000 ist, dann bei xxxx-Drehzahl.
    Mußte mal googlen.
    Ich hab mir nur das mit der "über 6000" gemerkt, da meiner ja mehr als 6000 dreht.
    Und daher wird bei Gang X bei 3000 U/min. irgendwie gemessen oder so.
    Du findest dazu aber was in der Suche. Das hatte ich schon mal, das Thema.
    Es gibt das STANDgeräusch und das FAHRgeräusch.
    Bei Fahrgeräusch in 7m Entfernung mit Gang X bei 50 km/h am Meßgerät vorbeifahren.
    Bei Standgeräusch 1m Abstand und im 45° Winkel zur Auslaßöffnung des Endrohrs. Und dann halbe Drehzahl, oder so. Irgendwie war das so.
    Die Suche sollte Aufschluß geben.
    Auf jeden Fall ist es ja bei dem großen Mercedes SLR so, daß der Auspuff einen By-Pass hat, der bei 60km/h öffnet. Somit strömen die Abgase ganz legal am Dämpfer ab 60 vorbei und das Auto brüllt wie sau. Dank Gesetzeslücke völlig legal, weil bei 50km/h gemessen wird :smt047

    Einmal editiert, zuletzt von Dagobert_Berlin ()

  • So, sry.. ich hatte die Tage echt zu tun. Hab etwas weitergemacht:


    v2.0



    //EDIT: IN 10min KOMMT DIE ANDERE HÄLFTE. ICH DARF NUR 10.000 Zeichen auf einmal posten.

    Einmal editiert, zuletzt von AutoTroll ()



  • So, wie gesagt, hauen, wenn was falsch ist :smt021


    //So, editiere noch einige Sachen. Im Prinzip könnte man jedoch schon ein paar Sachen dingfest machen.

    5 Mal editiert, zuletzt von AutoTroll ()

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