Der Stil in dem du schreibst ist Klasse. Weiter so.
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Original von -XTCOli-
Der Stil in dem du schreibst ist Klasse. Weiter so....löl... :smt107..er hat ja auch nen Ghostwriter
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Danke Oli =]
Ghostwriter? Ja, hat meine Lehrerin bei meiner 20 1/2 Seitigen Pädagogik-LK-Klausur auch gesagt xD hahaha
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Ich hab da noch ein paar Anmerkungen, vielleicht magst Du die noch mit integrieren.
Chip-Tuning:
Seriöse Angebote erkennt man am ehesten an folgenden Punkten:
1. versprochener Leistungszuwachs: Saugbenziner bis 10%, TDI 15% bis 20%
2. Messung auf einem Rollenprüfstand wird angeboten
3. der Preis (wie schon gesagt ab 350 aufwärts)
4. Man muß in eine Werkstatt fahren oder das Steuergerät einschicken
5. Das Angebot kommt von einem namhaften HerstellerSportluftfilter:
Die K&N-Matte rechnet sich insofern, als daß die ncih alle 15tkm gewechselt werden muß sondern nur mit dem originalen Pflegemittel behandelt wird.Lampen:
Generell sollten Lampen großer Hersteller (Osram, Philips...) bevorzugt werden, auch wenn der Preis etwas höher ist. Zu empfehlen wären hier +50%/+80% Lampen, steht auf der Packung. Diese bieten eine höhere Leuchtkraft bei weiterhin guter Fahrbahnausleuchtung und nicht allzu hohem Blauanteil, sonst wirds dunkel bei Nässe./edit: Die Idee zu dieser FAQ find ich super!
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Danke! =]
Für den Lob und für die Anregungen!
Wie gesagt, das was ich jetzt verfasse ist die V1.0
Dem folgt noch eine Überarbeitung, Fehlerlesen und eine Vervollständigung durch solche Infos, wie Wuermchen jetzt gepostet hat.Bitte noch mehr Anmerkungen machen! Kritik auch willkommen, habt euch nicht so
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Du kannst die FAQ später ja auch erweitern indem du einfach ne Antwort drauf postest.
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Original von AutoTroll
Dago, du hast es schon mal gepostet, ich finde es nur gerade nicht wieder..Kannst du dich kurz zum Thema "Fahrwerk" äußern? Ganz kurz nur. Wie ist die maximale Bodenhaftung zu erreichen, wie tief darf man es haben (neue Gesetzlage, etc) und was ist dabei zu beachten, etc..
Du meinst nicht -haftung sondern -freiheit. Mindestbodenfreiheit. Für deine Haftung sind deine Reifen und Dämpfer zuständig
Alles zum Thema Mindestbodenfreiheit gibt es hier: Mindestbodenfreiheit
und hier: TÜV Know-HowZitatZum Thema "Seitenschweller" bräuchte ich ebenfalls was. Neuerdings sind die Dinger nicht mehr eintragungspflichtig, aber unter was für Bedingungen usw..
Sie sollen wohl angeblich (hat ich nur mal gehört, kann ich keine Garantie für übernehmen !) als seitliche Zierleisten angesehen werden. Und da Zierleisten eintragungsfrei sind... Aber dennoch gilt hier auch: Es muß richtig montiert sein und die Mindestbodenfreiheit von 80mm muß gegeben sein.ZitatKleines Update. Bitte korrigieren was falsch ist:
Aber gern dochZitat
...Chip-Tuning ...TÜV: Chiptuning als solches ist eintragungsfrei.
Falsch. Chips sind generell nach §21 Eintragungspflichtig ! Wenn man nicht beim namhaften Tuner kauft, gibt es keinerlei Unterlagen dazu. Das führt dazu, daß zur Abnahme ein Abgasgutachten gemacht werden muß, was sehr teuer und umständlich werden kann.Zitat
...offener Sportluftfilter......
TÜV: Der offene Sportluftfilter muss eingetragen werden, ...
Wird nach 19.3 eingetragen, wenn ein Teilegutachten vorhanden und alle Auflagen wie Serienauspuff und Motorhaubendämmung eingehalten werden. Eintragung mit Sportauspuff nach 19.2 (teurer). Ohne Gutachten -> unbezahlbar
Eufab macht(e) Luftfilter mit ABE (eintragungsfrei)
Der Rohrdurchmesser macht die Lautstärke, der Inhalt im Topf macht den Sound.[quote]
TÜV: Sportschalldämpfer und Endrohre haben meistens eine ABE, was sie, unter Berücksichtigung der angegebenen Bedingungen, eintragungsfrei macht.
Dabei muß man unterscheiden zwischen ABE und EG-ABE. Auspüffe mit EG-ABE machen den Wagen nicht lauter, verändern nur den Sound, wenn überhaupt; die mit ABE verändern auch den Sound, machen aber in gewissen Drehzahlbereichen auch lauter.
Die mit Teilegutachten sind die "Brüller". -
Mh, danke.
Nein, ich meinte eigentlich die Bodenhaftung, würde keinen Sinn machen die maximale Bodenfreiheit herzustellen. Mindestbodenfreiheit ist aber auch natürlich ein Thema.
Dass Chiptuning eintragungspflichtig sei wusste ich nicht. Jedenfalls geben die Säcke von ebay das nicht an und die Namenhaften haben wahrscheinlich alle Tüvler im Nebenzimmer.
Gut, wird später korrigiert.
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Bei gewissen Verdachtsmomenten läßt eine Versicherung im Schadensfall auch mal das Steuergerät einschicken, wo es auf evtl. Chip gecheckt wird. Wenn sich dann herausstellt, daß das Steuergerät einen Chip beinhaltet der nicht eingetragen ist, zahlt die Versicherung nicht ! (verlorene BE)
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Und beim Sportluftfilter ist was drin: Sportauspuff + Sportluftfilter = Erlöschen der BE, keine Eintragung beider Teile zusammen mehr möglich. Angeblich sollen auch alle älteren Eintragungen dieser Art ihre Gültigkeit verlieren.
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Soweit ich mich erinnere war das doch mit Sportauspuff und Fächerkrümmer auch. Jedes für sich nicht eintragungspflichtig, sofern ABE etc, aber beides zusammen schon, da dann erst reale Leistungssteigerung.
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Was ich bei den Filtern bemerkt habe ist, daß da jetzt überall drin steht "nur in Verbindung mit serienmäßiger Auspuffanlage". Und bei unserem Sportauspuff steht in der ABE "nur in Verbindung mit serienmäßigem Ansaugsystem". Also verlieren die Gutachten ihre Gültigkeit, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt wurden. Laut meinem TÜVer ists nur noch mit nem neuen Geräuschgutachten machbar, wenn sich die Lautstärke in allen Bereichen um maximal 5dB erhöht. Und das dürfte etwas teuer sein.
Betrifft also anscheinend nur Gutachten, die nach 01.01.2006 erstellt wurden. Anscheinend behalten die Eintragungen, die vorher mit den alten, jetzt ungültigen Gutachten erstellt wurden, ihre Gültigkeit. -
Alles soweit korrekt, Thorsten, bis auf die 5 ... Es sind 3dB, die der Wagen lauter werden darf (vorausgesetzt er ist vor dem 1.1.1998 erstmals in Deutschland zugelassen worden). Dann kommt noch eine Meßtoleranz-Abweichungs-Ungenauigkeits-Verschleiß-Toleranz hinzu, die aber erst nach der TÜV-Abnahme eintreten darf.
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Zitat
Dann kommt noch eine Meßtoleranz-Abweichungs-Ungenauigkeits-Verschleiß-Toleranz hinzu,
ähhmmmm Onkel Googlebert,bitte nochmal genauer...das versteh ich nicht
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Na, wenn du zum TÜV fährst um die Abnahme machen zu lassen, darf der Wagen nur max. 3dB lauter sein als Serie (bei Bj. -1998; bei 1998- darf er garnicht lauter sein).
Bist du durch und alles ist eingetragen und man hält dich auf dem Heinweg an und macht eine Geräuschmessung, darf er max. 5dB lauter sein als Serie.
So ist es richtig ausgedrückt. -
3db ist eine zweifache Verstärkung. 4db ist glaub ich eine dreifache und 6db eine vierfache. 10db ist eine zehnfache auf jeden Fall.
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Das wird aber bei 50km/h im x.Gang und bei halber Nenndrehzahl, wenn max. Drehzahl über 6000 liegt, gemessen. Ansonsten, wenn max. bis 6000 ist, dann bei xxxx-Drehzahl.
Mußte mal googlen.
Ich hab mir nur das mit der "über 6000" gemerkt, da meiner ja mehr als 6000 dreht.
Und daher wird bei Gang X bei 3000 U/min. irgendwie gemessen oder so.
Du findest dazu aber was in der Suche. Das hatte ich schon mal, das Thema.
Es gibt das STANDgeräusch und das FAHRgeräusch.
Bei Fahrgeräusch in 7m Entfernung mit Gang X bei 50 km/h am Meßgerät vorbeifahren.
Bei Standgeräusch 1m Abstand und im 45° Winkel zur Auslaßöffnung des Endrohrs. Und dann halbe Drehzahl, oder so. Irgendwie war das so.
Die Suche sollte Aufschluß geben.
Auf jeden Fall ist es ja bei dem großen Mercedes SLR so, daß der Auspuff einen By-Pass hat, der bei 60km/h öffnet. Somit strömen die Abgase ganz legal am Dämpfer ab 60 vorbei und das Auto brüllt wie sau. Dank Gesetzeslücke völlig legal, weil bei 50km/h gemessen wird -
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So, sry.. ich hatte die Tage echt zu tun. Hab etwas weitergemacht:
v2.0
ZitatF: Bringt billiges Chip-Tuning wirklich den versprochenen Leistungszuwachs?
A: Nein, definitiv nicht..
Billiges Chiptuning, welches bei eBay in Massen für jedes Fahrzeug angeboten wird bringt auf keinen Fall die versprochenen +25 oder gar +35PS. Die Leistung wird durch diese Universalelemente minimal erhöht, dafür steigt der Verbrauch an und es können bei längerem Betrieb gravierende Motorschäden entstehen, wofür der Verkäufer keinerlei Verantwortung übernimmt.
Es gibt natürlich genug seriöse Firmen, die das Steuergerät des Fahrzeuges effektiv abstimmen können, diese Dienstleistungen kosten jedoch meist ab 350Euro aufwärts, da es sich dabei um eine unikale Abstimmung des Fahrzeuges handelt. Hierbei würden unter guten Bedingungen +10 bis15PS möglich sein, natürlich je nach Motor und Abstimmung.TÜV: Chiptuning muss, rechtlich gesehen, nach §21 eingetragen werden. Eventuell ist hier eine Abgasprüfung von Nöten.
F: Was bringt mir ein offener Sportluftfilter, oder ein K&N Tauschluftfilter?
A: Nicht sonderlich viel..
Der offene Sportluftfilter, aufgrund seiner Form auch „Pilz“ genannt, verspricht mehr Leistung durch mehr Sauerstoff und soll bis zu +15PS bringen. Natürlich ist auch diese Zahl übertrieben und ungerechtfertigt. Der offene Sportluftfilter optimiert die Beschleunigung keineswegs, solange er warme Motorluft zum ansaugen bekommt. Ein warmes Luftgemisch enthält weniger Luftmoleküle, als ein kaltes Luftgemisch und somit würde der Motor mehr Luft bekommen wenn man eine Kaltluftzufuhr zum Luftfilter legt. Die Funktion des offenen Luftfilters ist hier also nicht primär und so kann man die Kaltluftzufuhr ebenso zum normalen Luftfilterkasten legen. Der wohl größte Unterschied zwischen dem offenen Sportluftfilter und dem Luftfilterkasten ist das Ansauggeräusch. Der offene Luftfilter bewirkt beim ansaugen basslastige Geräusche, was viele Anhänger in der Tuning-Szene findet. Andere jedoch finden es auf Dauer nervtötend und so bleibt es eine Frage des Geschmacks.
Die K&N Tauschfiltermatte, die in den Luftfilterkasten eingelegt wird, verspricht ebenfalls Leistungssteigerung durch bessere Durchlüftung. Diese Verbesserung findet eventuell ganz minimal statt, das Preis/Leistungsverhältnis ist wohl auch nur dann gerechtfertigt, wenn man bedenkt, dass die K&N Luftfiltermatte auswaschbar ist.TÜV: Der offene Sportluftfilter muss eingetragen werden, der K&N Tauschluftfilter ist eintragungsfrei.
F: Was ist ein Sportauspuff, wie verbaue ich ein Endrohr und was ist ein Absorber?A: Ob Sportauspuff, oder Endrohr..
Ein Sportauspuff, oder auch Sportschalldämpfer genannt, verspricht einen besseren Durchzug durch größeren Querschnitt. Abgase sollen hier weniger gestaut werden, als beim schmalen Serienauspuff, dadurch soll es eine Leistungssteigerung geben. Bei größeren Motoren und größeren Verbrennungen trifft es zu, bei kleineren Motoren jedoch weniger. Die versprochenen +5 bis +10PS sind hierbei ebenso sehr übertrieben, dennoch wird der Sound durch einen Sportschalldämpfer verändert. Je nach Modell und Alter wird der Ton tiefer, kerniger und lauter. Der Sound kann von Modell zu Modell abweichen. Sportschalldämpfer gibt es meistens mit verschiedenen Endrohrvarianten.
Das Endrohr ist die preiswertere Variante, um eine sportliche Optik und sportlicherem Klang zu erzielen. Wenn der Sportauspuff bei 150Euro anfängt, gibt es das Edelstahlendrohr schon für 12 bis 20Euro. Der Serienendtopf wird dafür verwendet – das originale Endrohr wird kurz abgeschnitten und das Edelstahlendrohr drüber geschweißt, andernfalls sind die Anweisungen in der Betriebserlaubnis zu befolgen, damit diese gültig bleibt.
Es werden Endrohre mit und ohne Absorber angeboten. Absorber sind zusätzliche Gitterelemente, die ins Endrohr gelegt werden, um den Klang basslastiger zu machen. Der Klang soll dadurch dumpfer werden und kerniger, damit ist jedoch eine leichte Abnahme der Lautstärke verbunden. Auch hier hängt der Sound vom Anbau, Material und anderen Faktoren ab.TÜV: Sportschalldämpfer und Endrohre haben meistens eine ABE, was sie, unter Berücksichtigung der angegebenen Bedingungen, eintragungsfrei macht.
F: Ich finde meine Frontlichter zu dunkel und zu gelb. Was ist die beste Variante, um hübscheres Licht und bessere Ausleuchtung zu erhalten – was ist zugelassen?
A: Es gibt einige Alternativen im legalen Bereich..
Ob Hauptscheinwerferlampe, Blinker, oder Standlicht – Alle müssen ein E-Prüfzeichen haben, um im Bereich der STVZO betrieben werden zu können. Es werden mittlerweile sehr viele Leuchtmittel aus verschiedenen Ländern angeboten, die eine höhere Ausleuchtung bieten und dabei ein strahlend weißes, bläuliches, oder buntes Licht erzeugen. Die meisten davon haben leider keine Prüfzeichen und sind demnach nicht zugelassen im Bereich der STVZO. Alternativen gibt es jedoch so viele wie es Meinungen gibt. Eine beliebte Lampe in der Tuning-Szene ist die MTEC-Superwhite, die weißes Halogenlicht in Xenon-Optik verspricht. Diese Lampe ist zugelassen und erzeugt tatsächlich ein weiß-bläuliches Licht, der Nachteil dabei ist jedoch, dass die Ausleuchtung auf nassen Straßen Manchen zu klein ist. Wie bereits erwähnt gibt es viele unterschiedliche Meinungen und die ideale H-Lampe gibt es im 55/60W Bereich nicht. Tatsache ist, dass gelbliches Licht auf schwarzer und/oder nasser Fahrbahn sichtbarer ist als weißes und bläuliches Licht. 100W Birnen sind für 55/60W Anlagen nicht zugelassen und auch nicht vorgesehen, denn sie können, aufgrund ihrer hohen Leistungsaufnahme und Wärmeabgabe, Schäden verursachen.
TÜV: Eintragungsfrei. Mit E-Prüfzeichen zugelassen im Bereich der STVZO.//EDIT: IN 10min KOMMT DIE ANDERE HÄLFTE. ICH DARF NUR 10.000 Zeichen auf einmal posten.
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F: Ich will meinen Wagen tiefer legen, wie tief kann ich gehen, um Spoiler verbauen zu können, was muss ich eintragen und was muss ich beachten?
A: Natürlich hängt alles vom Auto selbst ab. Die Kombination ist entscheidend..
Für asiatische Daewoo/Chevrolet Fahrzeuge der 1990’/2000’ Generation kann man regressiv sagen, dass eine Tieferlegung von 40mm immer noch gesundes Fahren und einen Anbau von Spoilern ermöglicht, ohne dass gekürzte Dämpfer verbaut werden müssen und das Fahrzeut bei jeder Unebenheit aufsetzt.
Wie schon erwähnt ist die Kombination hierbei Ausschlag gebend, ob Karosseriearbeiten notwendig sind und/oder gekürzte Dämpfer und/oder Federwegbegrenzer. Bedenken sollte man, dass die Radkästen ihr Limit haben. Am besten sollte man sich vorher informieren was technisch machbar und was von den Auflagen zulässig ist. Hierbei ist die Größe und Breite der Räder entscheidend – der Abrollumfang der Räder darf nur gering abweichen und es darf beim Einfedern nichts schleifen, gegebenenfalls müssen die Radkästen entsprechend bearbeitet werden.
Die Mindestbodenfreiheit fängt beim niedrigsten Teil, was in den meisten Fällen die Frontstoßstange ist, an.
Für Fahrzeuge, die ihre Erstzulassung vor `98 bekommen haben, beträgt sie 8cm (7cm bei PUR-Teilen)
Bei der Bodenfreiheitsänderung sind Rundungsfehler möglich, die jedoch maximal 1mm betragen, also unerheblich sind.
Für Fahrzeuge, die ihre Erstzulassung nach `98 bekommen haben, beträgt sie 11cm.
Aufgerissene Ölwannen lassen einen Umweltschaden entstehen, der von der Stadt vom Fahrzeughalter eingeklagt werden kann und sich meist im 4-Stelligen Bereich bewegt.
Um Verkehrsgefährdung zu vermeiden, muss jede Veränderung umgehend vom TÜV abgenommen werden.
Es muß vor der Polizeikontrolle schon ein Termin beim TÜV zur Abnahme gemacht worden sein, vor der Fahrt zur Prüfungsstelle.
Im Großen und Ganzen sollte man sich vorher informieren und auf die Sicherheit und die Zulässigkeit achten, sonst kann unter gewissen Umständen das Autohobby zum finanziellen Albtraum führen.
TÜV: Alle Veränderungen am Fahrwerk müssen vom TÜV abgenommen werden. Bei Felgen und Spoilern gelten die Auflagen der Gutachten.F: Ich will mir ein kleineres Sportlenkrad einbauen. Darf ich das ohne weiteres, wenn ich serienmäßig ein Airbaglenkrad habe?
A: Nein. Ohne weiteres geht das nicht.
Alle Airbags die verbaut sind, müssen funktionieren. Bevor man auf ein Lenkrad ohne Airbag wechseln kann, muss man den Airbag beim TÜV austragen lassen, erst dann kann man das neue Lenkrad einbauen. Heutzutage ist es eher schwierig ein Airbag austragen zu lassen, weshalb sich viele entscheiden das Sportlenkrad einfach unter Missachtung dieser Vorschrift eintragen zu lassen. In den meisten Fällen muss es mit der Rad/Reifenkombination eingetragen werden. Eine nicht vorhandene Servolenkung könnte hierbei in Kombination mit breiten Reifen ein Hindernis sein und würde im schlimmsten Fall einer Eintragung entgegenwirken.TÜV: Wenn die Auflagen der ABE erfüllt wurden, ist es eintragungsfrei, andernfalls spielen die oben genannten Faktoren eine Rolle.
F: Ich will mir meine Herstellerembleme und Schriftzüge cleanen ohne zum Lackierer zu müssen. Wie stelle ich das an, worauf muss ich achten?
A: Es ist machbar, jedoch kann man auch schnell den Lack versauen..
Im Prinzip funktioniert es so:
Die Schriftzüge, wie „SX; SE; CDI; Lanos; Nubira; etc..“ sind geklebt, die Herstellerembleme, welche sich vorne, sowie hinten befinden, sind dazu auch noch gesteckt.
Zunächst entfernt man alle Elemente, indem man ein Plastikrakel vorsichtig unter das Element hebelt und den Kleber durchtrennt. Das Plastikrakel sollte keine scharfen Kanten haben, es könnte den Lack zerkratzen. Wenn das getan ist, müssen die Klebereste entfernt werden. Dieses kann mit einem Lackradierer, oder aber mit hochprozentigem Alkohol entfernt werden, wie man ihn in Parfüms findet. Wenn dieses getan ist, sollte nur der Klarlack angegriffen sein. Damit sich die Stellen nicht von dem Rest unterscheiden, sprüht man etwas Klarlack an die behandelten Stellen und anschließend poliert man es mit einer Polierpaste mit Schleifanteil. Nun sollten die Übergänge nicht mehr sichtbar sein.
Bei dem Herstelleremblem wird es etwas schwieriger. Dort muss man zunächst die zwei kleinen Löcher füllen, die noch zu sehen sind. Eine Variante ist Schweißen, die andere Spachteln. Man kann ein Stück festes Klebeband an die Innenseite kleben, sodass die Löcher einen Boden bekommen und diese anschließend mit Spachtel füllen. Mit Schleifpapier sollte man eine gerade Oberfläche hinbekommen. Hinterher muss man die Stelle etwas mit der Dose nachlackieren und Klarlack auftragen. Nach dem Polieren sollte man fast nichts mehr sehen. Das Ergebnis kann je nach Erfahrung variieren.TÜV: Das Entfernen von Schriftzügen, oder Emblemen ist nicht eintragungspflichtig. Für entfernte Griffe, wie die Heckklappen- oder Türgriffe, gelten andere Auflagen.
F: Was kann ich für Felgen auf meinen Wagen montieren? Wo liegen die Grenzen?
A: Die Grenzen sind klar gegeben..
Einerseits der Radkasten, andererseits die Fahrwerksfestigkeit sind entscheidend für die Größe und Breite der Felgen. Da Radkästen nicht beliebig dehnbar sind, ist es klar, dass jedes Auto ein Limit hat. Von Karosseriearbeiten, gekürzten Dämpfern und Federwegbegrenzern abgesehen, gibt es noch die Fahrwerksfestigkeit, die rechtlich entscheidend ist. Die Fahrwerksfestigkeit muss eingehalten werden und da schreibt der Hersteller eine maximale Einpresstiefe vor, wovon man eine Toleranz von 2% abziehen kann. Die ET-Grenze ist für eine TÜV-Abnahme nach §19 entscheidend, es ist jedoch in der Praxis möglich diese Einpresstiefe zu missachten - dafür müsste jedoch eine sehr kostspielige Sonderabnahme gemacht werden, die nach §21 vorgenommen wird. Eine normale Eintragung nach §19 kann mit einem Teilegutachten für ein bestimmtes Fahrzeug gemacht werden. Wenn kein Teilegutachten für das entsprechende Fahrzeug vorhanden ist, muss ein Festigkeitsgutachten für die Felgen vorhanden sein. Als Festigkeitsgutachten kann ein Teilegutachten für ein anderes Fahrzeug dienen. Mit diesem Gutachten ist die Festigkeit nachgewiesen und die Felgen könnten, wenn sie die Auflagen erfüllen, nach §21 eingetragen werden.TÜV: Solange keine ABE dabei ist, müssen die Felgen eingetragen werden. Es muss mindestens die Festigkeit des Materials nachgewiesen werden, damit eine Eintragung möglich wird.
So, wie gesagt, hauen, wenn was falsch ist
//So, editiere noch einige Sachen. Im Prinzip könnte man jedoch schon ein paar Sachen dingfest machen.
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