Leuchthöhe Scheinwerfer

  • Hallo zusammen


    ich bins mal wider :smt039
    vor ca. 5 monaten hatte ich einmal einen auffahrunfall. Dabei ist beim rechten scheinwerfer das gehäuse gerissen.
    Gestern habe ich den neuen Scheinwerfer montiert und musste feststellen, dass das lichtbild unterschiedlicher nicht sein könnte. :evil: Der alte scheinwerfer leuchtet schön auf die Strasse und mit dem neuen könnte man in der nacht vögel beobachten :smt103 ! an was kann das liegen und kann ich dieses problem selber lösen? mich kackt es nämlich an, wegen diseser sache
    zum mech zu gehen.


    merci...

  • Na da wird der Stellmotor für die Höhenverstellung nicht richtig eingerastet sein. Außerdem mußt du beim neuen Scheinwerfer natürlich diesen auch einstellen.

  • ich werde heute abend mal nachsehen betreffend stellmotor.
    muss ich für die richtige einstellung in dir garage gehen? oder kann man das auch selbst machen?

  • Das kann man auch selbst machen. Schau mal im Internet. Da wird es bestimmt irgendwo eine Anleitung geben.

  • so hab mir mal die sache genauer angesehen. die stange der LWR war nicht richtig eingerastet. naja, viel besser siehts jetzt auch nicht aus... :smt021
    der neue scheinwerfer leuchtet viel weiter nach oben als der alte!
    ich habe ihn jetzt mal bis zuunterst verstellt, das kabel der LWR weggemacht und dann der alte höher gestellt bis beide ca. die selbe
    höhe ausleuchten. was kann das problem sein?!
    ich werde mich auch mal an eine daewoo/chevy garage wenden...hmm..

  • Zitat

    Original von SunnyBastard
    ... die stange der LWR war nicht richtig eingerastet. ...


    Na dann lag ich ja garnicht so falsch

  • Gib das Problem doch weiter!
    ATU stellt die Scheinwerfer für 5€ ein!
    Dann haben die das Problem! :smt081


    Aber der Reflektor von deinem neuen Scheinwerfer ist ganz???

  • Zitat

    Original von Berny
    Nen ordentlicher Händler macht das auch umsonst...


    Dann kenne ich keinen ordentlichen Händler bei mir!

  • ist ganz..aber sieht einwenig anders aus..auch die ausleuchtung ist nicht ganzganz dieselbe!


    wenn ich ihn auf die "4" regle ist das etwa so hoch wie beim originalen bei der "1" :smt119:smt119


    hmm..ATU gibt es bei uns in der Schweiz glaub ich nur ein einziges mal.. :)

  • Zitat

    Original von SunnyBastard


    hmm..ATU gibt es bei uns in der Schweiz glaub ich nur ein einziges mal.. :)



    Sorry, dass habe ich übersehen!
    Aber ihr werdet doch sowas ähnliches haben!

  • ööö gibt es nicht...! aber ATU will kommen.. wie ALDI, Lidl und so nen quark.. :smt083

  • ja dort ist es schon ein bisschen verzogen...aber ich weiss nicht ob es an dem liegt! bei der höchsten einstellung mit dem LWR ist der neue scheinwerfer ca. 30cm über dem originalen...

  • moin,


    30cm auf was? 10 meter entfernung?
    wenn sich was verzogen hat, dann evtl. auch dein alter scheinwerfer. somit paßte die lichthöhe "alter scheinwerfer mit verzogenem querträger". der neue intakte scheinwerfer paßt halt nicht ins muster des verzogen trägers...somit paßt die lichthöhe nicht.


    kann man ja irgendwie ausrechnen...wenn man den scheinwerfer soviel mm kippt, ergibt das so und soviel cm auf der und der entfernung an unterschied in der lichthöhe.


    tschau norman

  • deine überlegung finde ich noch gut! ich muss das mal mit meiner garage abklären...
    ja auf etwa 10m... grummel...


    naja besten dank jedenfalls :razz:


  • Aaah, Mathe.... WINKELFUNKTIONEN... Da war doch mal was :smt017


    Auf nem Scheinwerfer steht ja immer eine Prozentangabe drauf, meistens 1,2 %.
    Das heißt man fährt vor die Wand mit Licht an, macht nen Strich, misst vom Boden die Höhe des Striches, fährt 10m zurück und nun muß das Licht 1,2% unter dem gemessenen Wert liegen. :idea:

    Einmal editiert, zuletzt von Dagobert_Berlin ()

  • oh da weiss jemand bescheid :D
    Ja 1,2 % steht auf den scheinis... ich werde es einmal so ausmessen...

  • Ich habe noch etwas gesehen auf den scheinis!
    Die alten hatten die E-prüfnummer 13 (Luxemburg) und die neue E4 (Niederlande)! Könnte das einen einfluss haben auf die qualität der ausleuchtung?

  • Ja.
    Im übrigen hab ich schon viel negatives über E13 gehört.
    Zum Beispiel das hier:
    [quote]
    Blue Laser Light H4 Birnen unzulässig !


    Im Bereich der Lichttechnik hat sich ja in letzter Zeit einiges getan. Nicht nur Xenon, auch das "normale" Halogenlicht ist in den letzten Jahren spürbar verbessert worden. Neben den Halogenbirnen, die weißeres Licht mit höherer Leuchtdichte abstrahlen, gibt es aber auch Halogenlampen, die nur darauf abzielen, durch eine Blaufärbung Xenonlicht zu imitieren. Alles scheinbar völlig legal, da mit e-Prüfzeichen. Hierzu folgendes:




    Zitat:
    Unzulässige H4-Glühbirnen mit E13-Prüfzeichen (Blue Laser Light)



    Version 1
    Publikationsdatum #######
    Ihr Ansprechpartner ist ####### Dokumenten-Nr. ########



    Inhalt
    Kurzinhalt: Keine der Glühlampen der Kategorie H4 (ANG H4 12V 60/55W 37R (E13) 252, WORLD LIGHT H4 12V 60/55W 37R (E13) 252 U, DAWOO H4 12V 60/55W 37R (E13) 252, H4 12V 100/80W UV Kobalt II) erfüllt die Anforderungen der ECE-R 37.


    Quelle:
    Schreiben der Autobahnpolizei Karlsruhe (####/####, PM) vom 27.02.2003 in Verbindung mit einem Prüfbericht des Lichttechnischen Instituts der Univ. Karlsruhe, vom 14.02.2003 -----------------------------------------------------------------------
    Betreff: Kenntnismitteilung / hier: H4-Glühbirnen mit E13-Prüfzeichen, die den geltenden ECE-Regelungen Nr. 37 nicht entsprechen
    Bezug: Prüfbericht Nr. 02.2003-1 des Lichttechnischen Institut der Universität Karlsruhe Prüfstelle für lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen


    Anlage: Prüfbericht des Lichttechnischen Institut der Universität Karlsruhe
    -----------------------------------------------------------------------
    [...] wurden vermehrt Fahrzeuge festgestellt, deren nach vorne abstrahlendes Licht bläuliche Verfärbungen aufwies.
    Ebenfalls auffällig war die erhebliche Blendwirkung dieser Leuchtmittel.


    Bei verschiedenen Kontrollen wurde festgestellt, daß es sich bei den im Hauptscheinwerfer verwendeten H4-Leuchtkörpern nicht um durch die jeweiligen Fahrzeughersteller eingebauten Originalleuchtkörper handelte.


    Bei den verwendeten H4-Glühlampen handelte es sich ausnahmslos um im Fahrzeugzubehör erworbene Austauschteile, welche von verschiedenen Herstellern als "Blue Laser Light" bezeichnet werden.


    Bei diesen H4-Lampen handelte es sich zum einen um vom Hersteller blau eingefärbte und zum anderen um interferenzbeschichtete Leuchtkörper.
    Zudem weisen alle festgestellten H4-Glühbirnen ein E-Prüfzeichen auf.


    Das Lichttechnische Institut der Universität Karlsruhe prüfte die o.g.
    Leuchtkörper auf ihre Zulässigkeit und Übereinstimmung mit der bestehenden ECE-Regelung 37.


    Bei dieser Untersuchung wurde festgestellt, daß keine der zur Prüfung vorgelegten H4-Glühlampen die Anforderungen der ECE-Regelung 37 erfüllte.


    Die Prüfergebnisse ergaben, daß das Fernlicht bis zu vier mal weniger Licht zur Ausleuchtung der Fahrbahn liefert. Das Abblendlicht erreicht noch die Hälfte an Leuchtwirkung, verglichen mit der Lichtabgabe einer nicht interferenzbeschichteten, ungefärbten H4-Glühlampe.


    In gleichem Maße wurden bei den zur Prüfung vorgelegten H4-Leuchten wesentlich höhere Blendwerte festgestellt.


    Bericht Nr. ##########
    Gegenstand : Glühlampen für Kraftfahrzeuge
    Auftraggeber: Autobahnpolizei Karlsruhe Aue
    76227 Karlsruhe


    Gegenstand der Prüfung:
    -----------------------
    5 Glühlampen der Kategorie H4 und ein blauer Überkolben.


    Die Glühlampen tragen folgende Bezeichnungen


    1: ANG H4 12V 60/55W 37R (E13) 252
    2: ANG H4 12V 60/55W 37R (E13) 252
    3: WORLD LIGHT H4 12V 60/55W 37R (E13) 252 U 4: DAWOO H4 12V 60/55W 37R (13) 252
    5: H4 12V 100/80W UV Kobalt II


    Die Lampen sollen ein leicht bläuliches Licht erzeugen. Zu diesem Zwecke tragen die Lampen 1 bis 4 eine Interferenzbeschichtung. Die Lampe Nr. 5 ist bläulich eingefärbt.


    Prüfung und Prüfergebnisse:
    ---------------------------


    [...]
    Der eigentliche Bericht, den ich hier nicht abdrucken darf, der aber zu dem Ergebnis kommt, dass diese Lampen nicht zulässig sind
    [...]


    Die Ursache für diese Abweichungen von den Anforderungen der ECE- Regelung 20 sind zum einen durch den erheblich niedrigeren Lichtstrom der Lampen gegeben, zum anderen trägt aber auch die Lage der Glühwendeln und der Abdeckkappe im inneren der Lampen zum schlechten Abschneiden bei. Auffallend in diesem Zusammenhang ist, dass trotz der erheblich geringeren Fahrbahnausleuchtung die Beleuchtungsstärke an jenem Punkt der Lichtverteilung, der als Maß für die Blendung des Gegenverkehrs (Punkt B50L) dient, nicht in gleichem Maße abnimmt und sogar teilweise über den vorgeschriebenen Mindestwerten liegt. Bei Lampe Nr. 3 ist dieser gegenläufige Effekt besonders ausgeprägt. Obwohl der Lichtstrom nur etwa 50 % des Nennwertes beträgt ergibt sich eine um 25% höhere Blendbeleuchtungsstärke als zulässig. Damit ist davon auszugehen, dass Scheinwerfer die mit dieser Lampe bestückt werden eine erheblich e Blendwirkung des Gegenverkehrs aufweisen.




    Dies bezieht sich wie gesagt auf einige wirklich blau leuchtende Birnen. Die Markenprodukte von Osram, Philips usw. leuchten ja weiß.



    ...die Markenprodukte in Ordnung und auch uneingeschränkt empfehlenswert. Die oben angesprochenen Lampen tragen übrigens alle ein e13-Prüfzeichen (Luxenburg).



    Es geht explizit um 5 Typen, wie oben im Text beschrieben.


    Zitat:
    1: ANG H4 12V 60/55W 37R (E13) 252
    2: ANG H4 12V 60/55W 37R (E13) 252
    3: WORLD LIGHT H4 12V 60/55W 37R (E13) 252 U
    4: DAWOO H4 12V 60/55W 37R (13) 252
    5: H4 12V 100/80W UV Kobalt II



    QUELLE: http://www.pagenstecher.de/showtopic.php?threadid=114071

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