Bremslichtempfindlichkeit einstellen

  • moin,


    junge junge, solche probleme bzw. dessen lösung, hab ich in noch keinem anderem forum gelesen. hört auf da an irgend welchen schaltern rum zuspielen damit die funzel früher angehen.
    persönlich nerven mich die mit nebler an fahrenden mehr als die drängler...


    tschau norman

  • Zitat

    Was denn das für ne Schaltung?
    Hast du das selber nachgerüstet?


    Normalerweise ist es doch so, wenn die Nebler Serie sind, dass die Nebelschlußleuchte nur geht, wenn die Nebelscheinwerfer an sind!


    Also ich hab es so:



    Vorne habe ich Orciari-Nebler, hinten die beiden Serien-Schlussleuchten.


    Beide sind an einem Relais, d.h. wenn ich die Neblerlampe im Cockpit anmache ist sowohl vorne als auch hinten an.


    Da ich aber die vorderen Orciari-Nebler geil finde und auch oft damit fahre, aber kein separates Relais für sie habe, habe ich hinten die Birnen bei den Nebelschlussleuchten rausgenommen. Simpel.
    So gehen nur die vorderen an, wenn ich die "Nebler" anmache.


    Jo, es ist selbst nachgerüstet. War ne ganz schöne Scheisse vorne die Kabel zu verlegen. Orciari liefert absolut gar nichts mit, ausser den Neblern.

    Einmal editiert, zuletzt von AutoTroll ()

  • moin,


    deine aktion will ich mal keinem empfehlen, denn so ne nebelschlussleuchte ist irgendwo nen sicherheitsfaktor und den sollte man nicht für so nen quatsch wie: "ich fahr gern mit nebelscheinwerfern" außer kraft setzen. außerdem, warum um gottes willen läßte das dann über ein relais laufen??? wenn du die verkablung schon so selber hin bekommen hast, warum nicht nen extra schalter mit eigenem relais für die nebler??


    tschau norman

  • Da muß ich mich nun Norman voll anschließen!
    Verstehen kann ich das echt nicht!

  • Genau, und wenn erst gar keine Lampe mehr drin ist ziehen die Ausreden nämlich auch nicht mehr... Mach kaputte Birnen wenigstens rein...


    Dann verstößt du außerdem mit deiner Aktion gegen min. 2 Gesetze.
    1. Die Nebelleuchten brauchen eine grüne Kontrollleuchte und die Nebelschlußleuchte braucht eine gelbe Kontrollleuchte.
    2. Ab EZ 1992 oder 1996 ist eine Nebelschlußleuchte Pflicht. Und gerade bei dieser Witterung machen die Grünen oft eine Funktionskontrolle der Lichttechnischen Einrichtung an deinem Wagen. Und mit den Neblern ziehst du die Grünen ja noch magisch an...

  • Zitat

    Original von Dagobert_Berlin


    Dann verstößt du außerdem mit deiner Aktion gegen min. 2 Gesetze.
    1. Die Nebelleuchten brauchen eine grüne Kontrollleuchte und die Nebelschlußleuchte braucht eine gelbe Kontrollleuchte.
    2. Ab EZ 1992 oder 1996 ist eine Nebelschlußleuchte Pflicht. Und gerade bei dieser Witterung machen die Grünen oft eine Funktionskontrolle der Lichttechnischen Einrichtung an deinem Wagen. Und mit den Neblern ziehst du die Grünen ja noch magisch an...



    1. kann ja nicht sein!
    Weil beim Nexia leuchten die Schalter ja wenn die Nebler bzw. die Nebelschlußleuchte an sind ja Standartmässig Orange!

  • Die ECE-R121 sagt folgendes aus (Punkt 5.4.1 + Tabelle 1, Spalte 5, Nr. 7 + 8 :( KLICK



    (Bei mir ist in Tabelle 1, Spalte 5, Nr 9-12 in blau und dennoch ist es dem TÜVer nicht aufgefallen...)

    2 Mal editiert, zuletzt von Dagobert_Berlin ()

  • Du sagst es ja selbst: In-kraft-treten dieser ECE-Regelung die noch heute in dieser Form Gültigkeit besitzt ab 18.1.2006. Das heißt aber nicht, daß alle Autos mit EZ ab 18.1.2006 so sein müssen ! Sondern daß alle, ich glaube ab EZ 92 oder 96, dieser Regelung (mit Ausnahmen) zu entsprechen haben.


    Ich schau gleich mal nach wo das drin steht mit der EZ

  • Ja, es war mir schon klar, dass ich solche Reaktionen bezüglich "meiner Aktion" erhalten würde ^^




    Egal, back 2 topic, ging ja nicht um mich.

  • Zitat

    Original von AutoTroll
    ...
    Egal, back 2 topic, ging ja nicht um mich.


    Neenee, jetzt nich vom Thema ablenken... ;)



    Also dann wäre da noch der §39a STVZO:


    allerdings hab ich die genannte Anlage nicht gefunden.


    Dann wäre da noch den §53d STVZO:


    HA !


    Und NSL sind Pflicht für alle Autos mit EZ ab 1.1.1991


    Und hier noch was: http://www.tuev-sued.de/upload…060334403050730/1_104.PDF

    5 Mal editiert, zuletzt von Dagobert_Berlin ()

  • und wenn ihr jetzt noch den Halbblinden unter den Autofahrern beibringt, dass die NSL nur bei Sichtweiten unter 50m mit Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h eingeschaltet werden darf gebe ich sofort eine Kiste Bier aus!

    "It's nice to be important, but it's more important to be nice" (Scooter - Move your Ass)

  • Zitat

    Original von franky
    und wenn ihr jetzt noch den Halbblinden unter den Autofahrern beibringt, dass die NSL nur bei Sichtweiten unter 50m mit Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h eingeschaltet werden darf gebe ich sofort eine Kiste Bier aus!


    Und ausschließlich außerhalb geschlossener Ortschaften verwendet werden darf.

  • Zitat

    Original von franky
    und wenn ihr jetzt noch den Halbblinden unter den Autofahrern beibringt, dass die NSL nur bei Sichtweiten unter 50m mit Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h eingeschaltet werden darf gebe ich sofort eine Kiste Bier aus!



    Eine liste nur?
    Am schärfsten sind die dicken Wagen auf der AB, die mit 200km/h an die vorbeirasen, es leicht nieselt und die haben die Nebelschlußleuchte an! :smt021

  • moin,


    zu dem §53d wäre wieder wichtig, wann der in dieser form in kraft getreten ist.
    und warum müssen fahrzeuge die vor 2006 gebaut waren, der 2006 in kraft getretenden ECE-R121 entsprechen (also grüne/gelbe kontrolleuchte)? wie soll denn das gehen? wenn dann können diese fahrzeuge maximal den vorschriften aus ihre ABE-erteilungszeit entsprechen, was anno 1995 dann nationales recht war, also STVZO-deutschlands.


    tschau norman

  • Zitat

    (4) Nebelschlussleuchten müssen so geschaltet sein, dass sie nur dann leuchten können, wenn die Scheinwerfer für Fernlicht, für Abblendlicht oder die Nebelscheinwerfer oder eine Kombination dieser Scheinwerfer eingeschaltet sind. ...
    Sind die Nebelschlussleuchten eingeschaltet, darf die Betätigung des Schalters für Fernlicht oder Abblendlicht die Nebelschlussleuchten nicht ausschalten.


    ???


    Die NSL darf also nur leuchten, wenn vorne Licht an ist, darf aber nicht ausgehen, wenn ich vorne Licht abschalte? Hab ich das richtig verstanden?

  • Also §72 STVZO sagt aus, daß alle Fahrzeuge ab EZ 1.1.1991 eine Nebelschlußleuchte haben müssen.
    Der §39a sagt aus, daß u.a. für die Nebelschlußleuchte eine Kontrollleuchte vorhanden sein muß.
    Der §53d Absatz 5 sagt aus, daß das Licht zur Kontrolle gelb sein muß für Nebelschlußlicht.
    Beim Einschalten von Fernlicht darf sich die Nebelschlußleuchte nicht selbsttätig ausschalten.
    Nebelschlußleuchten dürfen einzeln oder paarweise angebracht sein. Wenn einzeln dann mittig oder links. Abstand zwischen Nebelschlußleuchte und Bremsleuchte muß >10cm sein. Höhe über Fahrbahn 250mm bis 1000mm.
    Nur zusammen mit Scheinwerfern, Nebelscheinwerfern oder einer Kombination von beiden darf die Nebelschlussleuchte einschaltbar sein; getrennt von ihnen muss sie sich ausschalten lassen (eigener Schalter erforderlich!). Eine gelbe Kontrollleuchte im Blickfeld des Fahrers muss anzeigen, dass die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist.
    Die StVO gebietet, dass die Nebelschlussleuchte nur benutzt werden darf, wenn Nebel die Sichtweite unter 50 Meter sinken lässt.




    Nebelscheinwerfer dürfen weiss oder hellgelb leuchten.
    Der §39a findet auch hier Anwendung.
    Nebelscheinwerfer dürfen nur zusammen mit Abblendlicht, Standlicht, Fernlicht oder einer Kombination aus denen leuchten.
    Höhe über Fahrbahn 250mm.
    Ein eigener Schalter für die Nebelscheinwerfer ist erforderlich; beim Einschalten müssen die Schlussleuchten und die Kennzeichenbeleuchtung
    mitbrennen.
    Sind die äußeren Ränder der Nebelscheinwerfer mehr als 40 Zentimeter vom Umriss des Pkw entfernt – sprich so weit nach innen versetzt –, muss auch das Abblendlicht mitbrennen. Anderenfalls genügt es, dass die Begrenzungsleuchten ("Standlicht") mitbrennen.
    Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gebietet, dass Nebelscheinwerfer nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen benutzt werden dürfen. Ständige Betriebsbereitschaft ist außerdem gefordert.
    Wird ein Pkw mit Nebelscheinwerfern ausgestattet, müssen es zwei von ihnen sein. Anbau auf gleicher Höhe und symmetrisch zur Fahrzeugmitte; nicht höher als die Scheinwerfer für Abblendlicht. Einstellung gemäß StVZO-Vorgabe, damit andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden können.


    Hier auch noch mal eine Bestätigung von der KÜS über die Toleranzen bei lichttechnischen Einrichtungen:
    [Blockierte Grafik: http://img150.imageshack.us/my.php?image=scheinwerfer4ez.jpg]


    Dazu hab ich noch folgendes gefunden:

    Zitat

    Siehe auch § 52 Abs.1 STVZO und deren Kommentare
    Farbe der Nebelscheinwerfer. BMV/StV 13/36.25.61-16 vom 30. 10. 1979, VkBl S 774: In der ECE-R 19, der Rili 76/756/EWG in Verbindung mit der Rili 76/762/EWG, dem Übereinkommen vom 8. 11. 1968 u § 52 Abs 1 sind für die Farbe der Nebelscheinwerfer unterschiedliche Bezeichnungen anzutreffen, obwohl die jeweils vorgeschriebenen Farbbereiche identisch sind. Im einzelnen sind folgende Farbbezeichnungen verwendet worden: „hellgelb“ ECE-R 19 Nr 9 in Verbindung mit Nr 7 Fußnote 4 und § 52 Abs 1 in Verbindung mit den TA Nr 3 Abs 4 Satz 2 „gelb“ Rili 76/762/EWG Anhang 0 Nr 7 u Fußnote * „selektivgelb“ Übereinkommen vom 8. 11. 1968 Teil II Annex 5 Appendix, Fußnote 3 Alle Nebelscheinwerfer, die nach vorstehenden Vorschriften geprüft wurden u denen das vorgesehene Genehmigungszeichen zugeteilt wurde, entsprechen der in § 52 Abs 1 für Nebelscheinwerfer neben weiß zugelassenen Farbart hellgelb. Zur Klarstellung wird auf die nachstehenden Abbildungen verwiesen.


    Jetzt müsste man nur noch wissen was in den Rilis steht.


    Im übrigen hab ich HIER gelesen, daß eine Kontrollleuchte für Nebelscheinwerfer keine Pflicht ist. In der ECE-R48 steht aber im Punkt 6.3.8, daß eine Kontrollleuchte vorhanden sein muß bzw. in Punkt 5.13 steht, daß die Kontrollleuchte auch durch eine Funktionsleuchte ersetzt werden kann. Das würde das gelbe Licht beim Nexia erklären...



    oli
    Durch Ausschalten des Abblendlichts muß die NSL weiter brennen. Aber damit ist gemeint, daß du entweder auf Fernlicht oder auf Standlicht umschaltest.

    4 Mal editiert, zuletzt von Dagobert_Berlin ()



  • Das ist geil!
    Dann müßte ja jeder LKW gestoppt werden! :grin:

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