Blinker als Standlicht

  • Zitat

    Original von -XTCOli-
    Unser werter Gesetzgeber sagt doch klipp und klar:
    Licht vorne weiss, hinten rot und seitlich gelb.
    Gibt es da noch Raum für Diskussionen? Eigentlich nicht. -> nicht legal!


    Bei US-Fahrzeugen ist das eine Ausnahmeregulierung, weil die meisten halt Serienmässig damit ausgerüstet sind.


    mmh nimmst an deutsches US model dann darfste auch rumfahren *g*


    ich hab mit meinem nie probleme mitm blinkerstandlicht! ersten is ein modul den ich eingebaut habe, der das blinkerstandlicht leicht gedimmt wird, was ich gehört habe das die blinker beim einschalten erkennbar sein muss!


    außerdem hätte mein tüvler der meine jetztigen alus davon gesagt das es verboten seien sollte, da ich mein licht angelassen hatte damals! sonst wär ja nicht legal wenns der tüvler hätte dann das gesagt, sofort rausbauen!


    mmh meine sehen so aus !


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    Einmal editiert, zuletzt von aveo_g ()

  • Zitat

    Der Bau der Blinkermodule dauert ca.20 minuten.Die Montage ist kinderleicht und innerhalb von 30 minuten durchgeführt. Im Bereich der STVZO nicht zugelassen.


    also kaufen würd ich die Dinger bei ebay schonmal nicht...


    aber jeder wie er mag,mein Fall ist es nicht so...

  • wie nextmex schon sagte, man sieht es ja auch oft und so das amerikaner mehr unfälle machen, aber die autos sind ja auch so robustr da macht es wohl nichts aus.
    eben die meisten dürfen da schon mti 16 fahren und man sieht ja hier was passiert wenn fahranfänger von 18 schwere unfälle machen, das wird da nicht weniger sein, da ich denke mti 16 ist man noch unreifer.


    es ist sicherlich gut und shcön wenn man ein standlicht hat, aber das licht ist doch wenns dunkel ist eh an vorne, also wozu dann noch ein standlicht?
    und im hellen sieht man lichter eh kaum und wenn das noch wirklich gesetzt werden sollte mit dem tagfahrlicht ist es ja auch an, also wäre doch solch standlicht unnütz.


    seitenbegrenzungen?
    kenne ich garnicht, oder noch nicht so aifgefallen oder schon gesehen und weiß nur nicht, das die so heißen.


    @nostrom:aber aveo sagte ja das bei ihm der tüver nichts gesagt hat, der müsste doch die STVO doch am besten kennen.

    Einmal editiert, zuletzt von Daewoo ()

  • ich bin nur von den Dingern aus dem ebay-Link ausgegangen...die sind nach STVO nicht zugelassen...


    aber es wird auch welche geben mit Zulassung oder zumindest Duldung..


    ne Diskussion vom Zaun zu brechen wegen "in Amiland dürfen se schon mit 16 cruisen und bauen deshalb mehr Unfälle... usw." sollte wohl nicht im Sinne des Threaderstellers gewesen sein...und ihm auch nicht direkt weiterhelfen :smt099

  • Also meines Wissens nach sind gedimmte Blinker als Standlicht erlaubt, wenn das Blinkergehäuse incl Lampensockel eine Zulassung als Blinker mit Standlicht hat.
    Das würde heißen, daß man, wenn man die Serienmäßigen Blinker umbaut, das ganze mit nem lichttechnischen Gutachten erstmal legalisieren müsste. Für einige Fahrzeuge gibts sowas, aber leider nicht für Daewoo.
    Die US-Autos mit deutscher Zulassung, die hier damit rumfahren haben ne Ausnahmegenehmigung, die bei Einfuhr bzw Erstzulassung in Deutschland vom TÜV erteilt wurde. Die ganze Sache ist alles in allem genauso wie das Tönen der vorderen Seitenscheiben und das Nachrüsten von Xenon in Serienscheinwerfern :smt088

  • hi, mir wurde mal gesagt das man standlichter bis zu 6stück einbauen lassen kann farbe weis und sowie blinker, aber des heißt auch daraufhin, das die blinkerstandlicht nicht das volle leistung des blinker augenutzt werden darf! das heißt das die blinkerstandlicht bissal dämmen darf!


    sonst hätte mein tüvler sofort auffallen müssen wenn das illegal wäre, mmh bei mir hat der tüvler nicht angesprochen, sonst hätter er ja auch glei gesagt!


    und wie gefallen meine blinkerstandlicht? sind mom. 4 standlichtquellen also ich könnte theoretisch noch einen set anbauen *g*


    und auserdem bei polizeikontrollen is des auch nicht angesprochen worden! also legal nach meinem sinne!

  • Fakt ist:
    - Die Lichtscheibe ist gekennzeichnet als BLINKER, somit darf theoretisch kein Standlicht eingebaut werden.
    - Fertige Module, die das so aussehen lassen, gibt es bei ebay für n paar Euro. Sind aber nicht zulässig.
    - Zulässig kannst du es per Einzelabnahme eingetragen bekommen, wenn es sich um 2 Kammern hinter der Streuscheibe handelt, in der je eine Glühbirne für Blinker und eine für das Standlicht leuchtet. Es darf keine 2-Faden-Glühbirne verwendet werden !
    Für den Golf 2 gibt es solche im Tuningladen fertig zu kaufen mit E-Prüfzeichen. Diese sind dann sogar eintragungsfrei, sofern man sie am Golf 2 fährt.
    - Seitenmarkierungsleuchten kannst du dir ja auch direkt neben deinen Blinker setzen. Da gibt es ja keine direkte Vorschrift. Somit würde das im Augenwinkel ähnlich wie beim von AutoTroll beschriebenen A3 aussehen.
    Seitenmarkierungsleuchten sind E-geprüft und zulässig ohne Eintragung. Es muß nur die Mindesthöhe bei PKWs beachtet werden.
    - Eine Eintragung macht gültige Gesetze noch lange nicht ungültig. Wenn etwas verboten oder nicht erlaubt ist, kann auch keine Eintragung die Sache legalisieren. Und TÜVer dürfen sich nicht über bestehende Gesetze hinwegsetzen. Machen sie es dennoch ist die Eintragung gegenstandslos.
    - renegate98 hat recht mit dem was er da gelesen hat.
    So ist das wirklich.
    Das lernt man schon in der Fahrschule, daß man stets mit dem Fehlverhalten (wie das blinken) rechnen muß.
    - importierte US-Fahrzeuge bekommen eine Ausnahmegenehmigung und es wird in den Papieren eingetragen.
    - Beim BMW gehört das mit zur Fahrzeug-ABE und ist daher so bauartgeprüft und zugelassen.
    - Die 20%-Klausel ist nur ein Gerücht.

  • so heißt das, das es eigentlich nicht erlaubt ist?
    was wäre dann also, wenn ein tüver und sogar polizei nichts sagt?dann würden die ja auch gegen das gesetz verstoßen.

  • Zitat

    Original von Daewoo
    was wäre dann also, wenn ein tüver und sogar polizei nichts sagt?dann würden die ja auch gegen das gesetz verstoßen.


    Ja, ne...... Wenn du eine M16 im Keller hast und die Polizei und die Waffenbehörde noch nichts gesagt hat, heisst das noch lange nicht, dass es legal ist... lol


    Such mal an deinem Nexia. Wenn du auch nur ein kleines Rostloch findest, z.B. im ESD, dann verstößt du auch gegen ein Gesetz ;)

  • illegal. und jeder geschulte Polizist und TÜVer sieht auf Anhieb, daß das nicht zulässig ist. Zum einen an den Kennzeichnungen auf der Streuscheibe, zum anderen an deinen Fahrzeugpapieren. Und jetzt sag nicht, daß du denen sagst, daß du deine Papiere nicht dabei hast. Über das Kennzeichen und über die Fahrgestellnummer können sie jederzeit eine Abfrage starten und bekommen sofort Info, was an deinem Auto eingetragen und erlaubt ist und was nicht...

  • TÜV: Gravierender Mangel -> HU nicht bestanden
    Polizei: Mängelkarte + Strafe, evtl. Weiterfahrt untersagen bis sie ausgebaut sind.
    Bei Sicherstellung: Tja, wenn es nur das einzigste ist, was an deinem Auto nicht stimmt, dann mußte trotzdem die Gebühren und Strafen zahlen. Das ist die Sicherstellung, der Polizeieinsatz, der Abschleppwagen, die Standgebühren, das Gutachten, Auslagen sowie den Prüfer. Kommste locker auf 600 Euro. Nach oben hin ist bekannlich alles offen.

  • Da sieht man mal für ein bissle schnickschnack soviel Schotter
    Verdammter Staat

  • Zitat

    Original von Dagobert_Berlin
    TÜV: Gravierender Mangel -> HU nicht bestanden
    Polizei: Mängelkarte + Strafe, evtl. Weiterfahrt untersagen bis sie ausgebaut sind.
    Bei Sicherstellung: Tja, wenn es nur das einzigste ist, was an deinem Auto nicht stimmt, dann mußte trotzdem die Gebühren und Strafen zahlen. Das ist die Sicherstellung, der Polizeieinsatz, der Abschleppwagen, die Standgebühren, das Gutachten, Auslagen sowie den Prüfer. Kommste locker auf 600 Euro. Nach oben hin ist bekannlich alles offen.


    Disclaimer: Dies ist ein pessimistisch dargestelltes worst-case-scenario. Die Wahrscheinlichkeit ist hierbei sehr gering.


    Glücksspiel kann süchtig machen :smt043

  • auf was man so achten muss heut zu tage, das mit dem rost war gut.
    sehe oft an vielen radkästen rost und die haben tüv bekommen, da staune man manchmal aber so alnge der tüver das noch ok findet.
    ich denke aber wenn ein standlich den verkehr nicht wirklich behindert oder beeinträchtet kann es ja ein nicht zu großer mangel sein. :smt114

  • Im Normalfall wirst du nur dazu aufgefordert den Umbau an Ort und Stelle rückgängig zu machen.
    Wenn du das nicht kannst, kriegst du ne gelbe Karte und drückst einen Obolus ab.
    Wenn du den Cop nicht als dumm titulierst und ihm gegens Schienbein trittst wird dir keiner die Weiterfahrt untersagen. Bei schwach mitleuchtenden Blinkern besteht keine größere Gefahr für dich oder andere Verkehrsteilnehmer. Einzig im Gesetz steht, dass das Licht nach vorne strahlend weiss zu sein hat und daran hat sich einfach mal jeder zu halten.


    P.S. Rost am Koti ist Scheissegel, solange er nicht scharfkantig ist. De Kotis sind keine tragenden Teile.

    Einmal editiert, zuletzt von -XTCOli- ()

  • na dann, aber schon kompizioert alles, nur wegen solchen kleinen lichtern.
    aber wusste garnicht, das es sowas sogar gibt,naja habe ja auch nicht so eine ahnung von tuning. :smt103

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