unterbodenbeleuchtung

  • hiho ich hab mal wieder eine idee :smt115


    ich würde gerne drumherum eine unterbodenbeleuchtung verbauen...aber wie sieht die rechtliche lage aus.


    manche sagen das die reine montage nicht verboten ist und mann auch tüv bekommt ?!?!!


    und manche sagen das es nur erlaubt ist wenn es als einstiegshilfe usw dient und außer funktion gesetzt werden muss wenn die zündung an geht ?!?!?!?


    so und nun ihr :)

  • kpl. verboten !!! Schon der Anbau der Teile ohne die Kabel zu verbinden läßt die Betriebserlaubnis erlöschen.


    Alles über Beleuchtung


    Einzigste Variante: Die WEISSE (!) Beleuchtung von FoliaTec mit Teilegutachten (muß eingetragen werden)

  • Wenns dir dennoch so gefällt,kannste die nur verbauen,wenn du das Auto nicht mehr aus der Garage holst. :smt047

  • Was finden die Leute dran die dreckige Strasse unter ihnen in verschiedenen Farben auszuleuchten.. also ich will eher, dass man meinen Wagen sieht und nicht den Dreck da drunter in blau, oder gelb, oder grün.. 8|

  • Zitat

    Original von AutoTroll
    Was finden die Leute dran die dreckige Strasse unter ihnen in verschiedenen Farben auszuleuchten.. also ich will eher, dass man meinen Wagen sieht und nicht den Dreck da drunter in blau, oder gelb, oder grün.. 8|


    Recht hatta :smt023

  • Schön sieht es ja aus, aber hab auch shcon gehört, das dies verboten ist und wohl nur zu Treffen oder Ausstellungen erlaubt ist, sofern das nun noch so ist.

  • Zitat

    Original von Dagobert_Berlin
    kpl. verboten !!! Schon der Anbau der Teile ohne die Kabel zu verbinden läßt die Betriebserlaubnis erlöschen.


    @Rostocker: Du kannst doch lesen.Oder? Darunter fallen auch Treffen.

  • Zitat

    Original von Sandman


    @Rostocker: Du kannst doch lesen.Oder? Darunter fallen auch Treffen.


    Nix da ! AUF dem Treffen, welches auf einem umfriedeten Grundstück oder abgesperrten Gelände stattfindet, darfst du sie montieren und auch benutzen. Aber nur dort, sowie in deiner Garage oder auf jedem anderen Privatgelände was nicht Teil-Öffentlich ist. Teil-Öffentlich ist z.B. eine Tankstelle. Das ist zwar Privatgelände, kann aber von jedem anderen Verkehrsteilnehmer befahren werden. Also ist es dort auch verboten. Du darfst es nur dort dranhaben wo du quasi ausschließlich allein bzw. unter Gleichgesinnten bist.

  • ok da es von foliatec eine möglichkeit gibt werde ich mal dran bleiben.


    aber os ganz verstehe ich das nicht...es dient doch eigentlich der besseren erkennbarkeit im straßenverlehr oder ? und irgendwo habe ich gehört das er die ubb so m ontiert hat das es "nur" funktioniert wenn er die tür aufmacht... und das soll er wohl eingetragen bekommen :)

  • Zitat

    Original von Dagobert_Berlin
    Nix da ! AUF dem Treffen, welches auf einem umfriedeten Grundstück oder abgesperrten Gelände stattfindet, darfst du sie montieren und auch benutzen.


    Das ist schon klar,weil es ja umfriedet kein öffentliches Gelände ist. Das ist logisch.Deshalb hab ich ja oben auch geschrieben er könnte sich das drunterbauen und das Auto dann in der Garage lassen.
    Aber hinfahren zum Treffen(bzw.überhaupt fahren) in eingebautem Zustand ist essig. Da müßte man das Auto schon hinkarren. Und, wer baut sich Vor Ort das Geleucht da drunter?

  • Zitat

    Original von schlyppi
    ...und irgendwo habe ich gehört das er die ubb so m ontiert hat das es "nur" funktioniert wenn er die tür aufmacht... und das soll er wohl eingetragen bekommen :)


    Na und ? Eine Eintragung hebelt niemals bestehende Gesetze aus.


    Hier ist sie eingetragen:


    [Blockierte Grafik: http://img201.imageshack.us/img201/5261/unterbodenbeleuchtungxm1.th.jpg]


    Wirste damit angehalten und zeigst ihm deine Eintragung kommste noch ran wegen Urkundenfälschung, weil es diese Eintragung rechtlich gar nicht geben kann. Glaub mir, es ist nicht legal, egal was in deinem Schein steht.

  • Können wir das alles abkürzen und sagen:


    Die dinger sind hässlich und im Bereich der StVZO verboten?

  • also ich war heute bei atu und mich hat der schlag getroffen.


    dort standen im regal ubb´s die zugelassen sind.das sind blaue röhren und wenn sie als einstiegsbeleuchtung genutzt wedren sind sie erlaubt. es muss mit an den türkontaktschalter ...


    und das nur für ca. 35 euro ... ca 55 cm lang

  • Was wäre denn mit einer "Ausstiegsbeleuchtung" an der Türunterseite, die mit dem Türkontakt bedient wird? Ich bin schon ein paarmal beim Aussteigen im Dunkeln mitten in einer Pfütze gelandet. Dann wusste ich, warum dieser Parkplatz noch frei war :smt067

    "It's nice to be important, but it's more important to be nice" (Scooter - Move your Ass)

  • Zitat

    Original von franky
    Was wäre denn mit einer "Ausstiegsbeleuchtung" an der Türunterseite, die mit dem Türkontakt bedient wird? Ich bin schon ein paarmal beim Aussteigen im Dunkeln mitten in einer Pfütze gelandet. Dann wusste ich, warum dieser Parkplatz noch frei war :smt067


    Genau so habe ich das auch gemacht. Alles andere ist absolut unzulässig und wenn du angehalten wirst fährst du damit keinen Meter mehr weiter. Sämtliche nach aussen wirkende oder aussen angebrachte Beleuchtung stellen nach Meinung des TÜVs eine Veränderung der Lichttechnischen Anlage des Fahrzeugs dar und führen unweigerlich zum sofortigen erlöschen deiner BE. Ob sie nun funktioniert oder nicht ist egal. Osteuropaimporteure schreiben überall drauf, dass die Teile TÜV-frei sind oder eine ABE haben.
    Frag einfach mal einen TÜVer, der Ahnung hat. Das wird dir jeder Bestätigen. Und ich bezweifle sogar, dass du mit der UBB von Folia Tec, die ja eine ABE hat, durch eine Standkontrolle kommen wirst.
    Also Finger weg und gut ist das.


    Auf Privatgelände sieht das wieder anders aus, aber darum gehts hier nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von -XTCOli- ()

  • Ich hab auch ne UBB mir E-Prüfnummer drauf. Die Firma ATU sagt dazu auch TÜV-frei oder eintragungsfrei.


    Ich war mit der beim TÜV und der Prüfer hat mal in seinen Unterlagen gewälzt. Und wurde fündig...: Siehe da, diese Leuchte ist als Abblendlich für Motorräder zulässig. Wer glauben mag... Also aus irgendwelchen dubiosen Quellen entstand plötzlich ein E-Prüfzeichen auf dieser Lampe und alle sagen es sei erlaubt, weil hat ja ne E-Nr.
    Dennoch VERBOOOOOTEN !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


    A Du fährst kein Motorrad !
    B Abblendlicht muß weiß oder gelblich sein und nicht blau !
    C Du baust ein Abblendlicht als Unterbodenbeleuchtung an, somit ist das E-Zeichen und damit die Zulassung eh hinüber !
    D Du veränderst das Lichtbild deines Fahrzeugs was ebenfalls unzulässig ist !
    E GLAUB MIR EINFACH !
    F Oli hat Recht

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