Nebelscheinwerfer

  • Moin,


    bin hier neu im Forum.Habe bereits in Google und hier gesucht aber keine Antwort gefunden.


    Also habe mir vor zwei Wochen ein Nubira geholt BJ 10/97.Heute habe ich gemerkt, daß wenn Abblendlicht an ist ich die NSW nicht ausschalten kann, nur bei Standlicht kann ich Sie aus machen.Ist es bei euch auch so oder ist bei mir ein Fehler im Relais?Standlicht mit NSW ist das erlaubt oder nicht?Im Internet findet man ja verschiedene Meinungen.


    Danke für Euere Hilfe.


    P.S. Wisst Ihr ein Laden wo am Tuning Teile für den Nubira bekommt?Evtl. sogar online?

  • ist schon verwirrend, wenn im avatar ein anderes odell ist, als man es hat ... naja.


    die NSW sollten mit abbledlicht und auch mit standlicht an- und abschaltbar sein. und wissen tu ich es nicht, aber ich denke nicht, dass es erlaubt ist, mit standlicht und NSW zu fahren. der name standlicht sagt ja schon, dass die dafür sind, dass man sie benutzt, wenn man steht ... wobei es komischerweise auch erlaubt ist, am tag mit standlicht zu fahren.


    rené

  • vielen dank für die schnelle Antwort.Woran kann es den liegen das die Scheinwerfer sich nicht beim Abblendlicht ausschalten lassen? Meint Ihr das es das Relais ist?Wo bekommt man den so eins für wenig Geld?

  • hab mal im i-net gelesen das man es darf manche sagen man darf es nicht.Angeblich stand in der Auto Bild drin das man es darf Standlicht+NSW

  • fahre seit einigen tagen auch nur mit standlicht und nsw rum.


    bis jetzt hatt mich noch keienr angehalten von der polizei und wollte mich verwarnen.


    dann wird das schon so richtig sein das man mit standlicht + nsw.




    PS: habe öfters Polizei vor mir und halten mich nie an mit der sache. *grübel*

  • sieht ja auch cooler aus. nur falls mal die polizei entgegen kommt würde ich doch gerne die NSW ausmachen können...

  • Innerhalb geschlossener Ortschaften bei beleuchteten Straßen kann man auch im Dunkeln mit Standlicht fahren, mit oder ohne NSW. Diese dürfen nur nicht ohne Lampen oder mit Fernlicht gehen, wobei ich mir fast sicher bin, das meine auch mit Fernlicht gehen, aber was solls. :)

  • der Einsatz der NSW bei guter Sicht stellt auf jeden Fall eine OW dar und kann geahndet werden


    PS: bei mir brennen vorn maximal 8 Leuchten gleichzeitig (Abblendlicht, Fernlicht, NSW, TFL), schon getestet

    "It's nice to be important, but it's more important to be nice" (Scooter - Move your Ass)

    Einmal editiert, zuletzt von franky ()

  • Wie kommst du darauf? Nebelschlußleuchte nur bei Sichtweite unter 50 m, bei Nebelscheinwerfer gibt es da nichts. Müssen nur gut eingestellt sein, damit die nicht blenden.

  • ich hab 'ne Bekannte, die hatte deswegen schon ein ernsthaftes Gespräch mit der Ordnungsmacht...

    "It's nice to be important, but it's more important to be nice" (Scooter - Move your Ass)

  • ;)


    http://www.fahrtipps.de/stvo/stvo_17.php


    KUrzzusammenfassung:
    Das Standlicht heißt Standlicht, weil es nur eigentlich nur im Stand alleine zu gebrauchen ist... )
    Um mit den Nebelscheinwerfern fahren zu drüfen, müssen Sichtbehinderungen durch Schnee, Nebel oder Regen vorhanden sein - da reichen dann auch die Standlichter + Nebelscheinwerfer.
    Aber bei normaler Sicht und Dämmerung hat man mit Abblendlicht zu fahren. Punkt. Da gibts kein Schlupfloch oder irgendwelche obskurren Ausnahmen...


    Hope this Helps...


  • supi, genau so kenne ich das auch, ich dacht schon ich hab was verpasst...^^ :mrgreen:

  • ich seh schon ich habe da eine riesen Diskussion los getreten, kann mir einer vielleicht bei meinem Problem helfen warum ich meine NWS nicht abschalten kann wenn ich abblendlicht an habe?


    Danke für Euere Hilfe

  • hi,


    steht diesbezüglich was im bordbuch?
    ist es ein deutsches auto oder ein import?
    hast du noch andere fehler und probleme mit der elektronik? das klingt nämlich fast schon nach dem hier :arrow: Mehrere Fragen... hast du das thema schon gelesen?



    grüße

  • Moin,


    was ist den ein Arrow? Also eigentlich funktoniert also einwandfrei, das Auto ist kein Import es wurde in Deutschland gekauft und die ganzen von einer älteren Dame gefahren.Laut Bordbuch müssten die NSW ausgehen.


    Ab und zu gehen die Fensterheber langsam hoch aber sonst sind keine Probleme.
    Das Relais war ausgebaut, wie ich das Relais wieder eingesteckt habe gingen die Scheinwerfer bei Abblendlicht nicht aus.Im Tacho wir die Kontrollleuchte von den Nebelscheinwerfer zwar etwas dunkler aber die bleiben trotzdem an. :(

    Einmal editiert, zuletzt von nubiracruiser ()

  • Zitat

    Original von SPEED
    [quote]Original von easyday


    http://www.fahrtipps.de/stvo/stvo_17.php
    Um mit den Nebelscheinwerfern fahren zu drüfen, müssen Sichtbehinderungen durch Schnee, Nebel oder Regen vorhanden sein - da reichen dann auch die Standlichter + Nebelscheinwerfer.
    Aber bei normaler Sicht und Dämmerung hat man mit Abblendlicht zu fahren. Punkt. Da gibts kein Schlupfloch oder irgendwelche obskurren Ausnahmen...



    OT (aber nur ganz kurz)
    Ich habe heute eine Polizistin gefragt, Standlicht sagts der Name schon und ist daher beim Fahren verboten. Es ist auch egal welche zusätzlichen Lichter eingeschalten werden. Standlicht ist verboten beim Fahren zu nutzen.


    Aber was ich heute auch erfahren habe, es kann auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Aber in Sachsen ist das nun mal so und anders habe ich es auch nicht gelernt.

  • naja kann ja aber auch nicht ganz richtig sein was die polizistin erzählt, denn bei mir bleibt das standlicht bei abblendlicht auch an :roll:


    und der ford s-max oder wie der heißt hat auch separate standlichter die sich nicht in den abblendlichtern befinden.


    und standlicht mit neblern nennt sich halt fahren mit nebelscheinwerfern. (sind ja auch extra so geschaltet) wie beim normalen abblendlicht (das geht auch nur an wenn abblendlicht an ist)

  • moin,


    nun ich mit meinem halbwissen. nur mit standlicht fahren verboten. das standlicht wird durch das abblendlicht überstrahlt, als wäre es nicht da. das standlicht ist dann nur so ne notbeleuchtung, wenn auf einer seite das abblendlicht ausfällt. somit erkennt man, das es sich um nen 2-spuriges fahrzeug handelt. den mangel mit dem abblendlicht muß man umgehend beheben. dazu kommen dann noch begrenzungsleuchten...keine ahnung ob die dann auch als standlicht zählen und wann/mit wem sie leuchten müssen/dürfen.
    ob die NSW nur mit abblendlicht gehen dürfen, weiß ich nicht 100%. da gabs auch mal so nen maß wegen abstand von einander oder zu anderen lichtquellen oder sowas...


    sein problem mit NSW nicht ausschaltbar wenn abblendlicht an ist, ist aber nen porblem und nicht normalität. wobei die ursache mir nciht so ganz klar ist...kann da nicht groß helfen.


    tschau norman

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